Grösstes Optimierungspotenzial bei der Prozessoptimierung
Die IHK begrüsst, dass mit dem Schlussbericht zur Aufgaben- und Verzichtsplanung 50 konkrete Massnahmen aus verschiedenen Bereichen vorliegen, um das Budget des Kantons um jährlich 80 Millionen zu reduzieren. Das grösste Sparpotenzial ortet sie aber nicht in Einzelmassnahmen, sondern in der Prozessoptimierung und der Einführung eines Systems zur Arbeitszeit- und Leistungserfassung in der Verwaltung.
Ein Sparpaket sollte grundsätzlich nicht zerpflückt, sondern im Sinne der politischen Akzeptanz möglichst als Ganzes umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine verlässliche Datenbasis, was im vorliegenden Bericht teils fragwürdig erscheint. «Wir hätten von der Regierung im Rahmen ihrer Führungsverantwortung als Exekutive vor der Vernehmlassung eine prüfende und kritische Beurteilung des Berichts erwartet», hält Kristiane Vietze, Präsidentin der IHK Thurgau, fest.
Regulierungsabbau sowie System zur Arbeitszeit- und Leistungserfassung
«Das grösste Sparpotenzial ortet die IHK in der Prozessoptimierung und der damit verbundenen Effizienzsteigerung in der Vewaltung», betont Jérôme Müggler, Direktor der IHK. Und weiter: «Die Möglichkeiten, welche der gezielte Einsatz von Künstlicher Intelligenz bieten, werden im Bericht nicht einmal erwähnt.» Entscheidend sind beispielsweise schlanke Bewilligungsverfahren mit verbindlichen Fristen. Der Bericht kündigt zwar an, dass Strukturreformen im ‘Handlungsfeld 2’ vorgesehen sind. Hier erwartet die IHK konkrete Vorschläge. Damit verbunden erachtet die IHK die Einführung eines Systems zur Arbeitszeit- und Leistungserfassung in der Verwaltung als notwendig, um die Kosten pro Leistung transparent ausweisen zu können. Die IHK empfiehlt zudem, die Aufgaben- und Verzichtsplanung mit dem Regulierungsabbau zu verknüpfen, der durch die Überprüfung des Thurgauer Rechtsbuchs angestossen wurde. Nicht angesprochen werden im Bericht geplante und notwendige Investitionen. Diese sollen durch die Sparmassnahmen nicht unterbunden werden. Wo möglich, ist aber ihre Zweckgebundenheit zu lockern.
Sparvorschläge aufgrund des Benchmarkings und des Kostenstellenvergleichs
Grundsätzlich ist es ein erfreulicher Befund, dass die Thurgauer Verwaltung gemäss Benchmarking insgesamt schlank aufgestellt ist. Allerdings ist die Aussagekraft des Benchmarkings mit jeweils nur einem Wert pro Bereich und wechselnden Vergleichskantonen fragwürdig. Dennoch erwartet die IHK, dass dort, wo der Thurgau über dem Mittelwert der Vergleichskantone liegt, konkrete Vorschläge für Sparmassnahmen erarbeitet werden bzw. begründet wird, weshalb die höheren Kosten im Thurgau gerechtfertigt sind. Hinsichtlich des Kostenstellenvergleichs über die Zeit fordert die IHK, dass die Verwaltung bei den erwähnten 32 Kostenstellen mit überdurchschnittlichem Kostenwachstum Sparvorschläge erarbeitet.
Beurteilung wirtschaftsrelevanter Einzelmassnahmen
Die Beurteilung der wirtschaftsrelevanten Einzelmassnahmen ist im nachfolgenden Dokument ersichtlich.